Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht

Durch die aktuelle Diskussion in Presse und der Politik haben wir in den letzten Monaten viele Anfragen zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht erhalten.

Mit einer Patientenverfügung kann man den Wunsch nach einer Begrenzung der medizinischen Behandlung in hoffnungslosen Situationen oder bei drohenden schweren Einschränkungen der Lebensqualität bezeugen. Eine Vorsorgevollmacht setzt dazu einen Menschen ihres Vertrauens als Betreuer/Fürsprecher ein, wenn man aufgrund einer schweren Krankheit nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Die beiden Formulare ergänzen sich gut in ihrer Ausrichtung und Wirkung.

Die Patientenverfügung kann frei verfasst werden und sollte in größeren Abständen neu unterschrieben werden, um zu dokumentieren, daß der bezeugte Wille unverändert fortbesteht. Die Betreuungsvollmacht ist hingegen ein Rechtsdokument, daß wegen der (hoffentlich nie notwendigen) Relevanz bei Gericht vom Notar beglaubigt werden sollte. Eine ärztliche Beglaubigung/Unterschrift ist nur notwendig, wenn Zweifel an der Einsichtsfähigkeit bestehen könnten (also man annehmen könnte, dass sie die Tragweite der Verfügung/Vollmacht nicht verstehen).

Es gibt eine Reihe von erhältlichen Vordrucken. Ich empfehle zur Lektüre die Broschüre der Kirchen Deutschlands, die auch Formulare zum Ausfüllen enthält.